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24. September 2017

Bundestag verabschiedet Berufszulassungsregelung für Immobilienverwalter und Fortbildungsverpflichtung für Immobilienmakler und –verwalter

Bisher mussten Immobilienverwalter ihr Gewerbe lediglich anmelden. Nach einem in am 23.06.2017 vom Bundestag verabschiedeten Gesetz müssen Immobilienverwalter (WEG- und Miet-Verwalter) zukünftig eine Erlaubnis beantragen, die nur erteilt wird, wenn der Gewerbetreibende zuverlässig ist, in geordneten Vermögensverhältnissen lebt und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweist.

Ein Sachkundenachweis muss entgegen der bisherigen Pläne nicht erbracht werden. Allerdings sind Immobilienverwalter verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Die Fortbildungsverpflichtung (20 Stunden in drei Jahren) soll dabei nicht nur für Verwalter, sondern auch für Immobilienmakler gelten. Welche Fortbildungen anerkannt werden, wird zukünftig in einer Rechtsverordnung geregelt. Eine Versicherungspflicht und ein Sachkundenachweis sind für Makler nicht vorgesehen. Das Gesetz tritt voraussichtlich am 1. August 2018 in Kraft. Der Bundesrat hatte das Gesetz vor der Sommerpause nicht mehr verabschiedet, sodass es frühestens im Oktober 2017 verkündet werden kann.

Warum die Politik sich bei dem ‚Sachkundenachweis‘ so schwertut, obwohl die Branche und die Verbraucher dieses fordern, ist nicht nachvollziehbar. Wir werden auf jeden Fall in der nächsten Legislaturperiode wieder einen Anlauf nehmen, um den Sachkundenachweis durchzusetzen. Wer heute schon sicher sein möchte sollte einen Makler oder Verwalter. Verbraucher, die sich unsicher sind, ob ihr Makler oder ihr Verwalter wirklich qualifiziert ist, verweisen ich jetzt einmal mehr auf IVD-Mitglieder, so Carl-Christian Franzen, Regionalvorstand des Immobilienverbandes IVD Region Nord e.V.
ihre Sach- und Fachkunde umfangreich geprüft. Beim IVD haben alle Mitgliedsunternehmen eine Vermögenschadenversicherung und eine Vertrauensschadenversicherung. Darüber hinaus besteht satzungsgemäß die Pflicht, sich als IVD-Mitglied permanent weiter zu qualifizieren. „Ziel des Verbandes bleibt es, einen hohen Standard für alle Makler und Verwalter in Deutschland zu halten", so Franzen abschließend.