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09. Oktober 2024

Privatinsolvenz: Welche Folgen hat das für meine Immobilie?

Wer sich in einer finanziellen Schieflage befindet, der hat mittels Privatinsolvenz die Möglichkeit, sich aus dieser wieder zu befreien. Ziel ist es, nach einer gewissen Zeit wieder schuldenfrei zu sein. Doch gerade Immobilienbesitzer in dieser Situation sind oftmals verunsichert, ob sie ihre Immobilie behalten können.

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Privatinsolvenz: Bedeutung und Auswirkungen auf Immobilienbesitzer

Bei einer Privatinsolvenz handelt es sich um ein Verfahren, speziell für überschuldete Einzelpersonen. Es erlaubt ihnen, ihre Verbindlichkeiten innerhalb eines definierten Zeitrahmens zu begleichen oder ihnen ihre Schulden sogar teilweise zu erlassen.

Schuldner, die eine Wohnung oder ein Haus besitzen, müssen dieses Vermögen jedoch in der Regel im Zuge der Insolvenz veräußern.  Denn dieses Vermögen wird verwendet, um die Gläubiger zu bedienen. Daher führt eine Privatinsolvenz in den allermeisten Fällen zu einer Pfändung oder späteren Zwangsversteigerung.

Wann kann ein Eigentümer seine Immobilie dennoch behalten?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es dennoch möglich, das eigene Zuhause auch im Rahmen einer Privatinsolvenz zu behalten. Der Insolvenzverwalter kann eine Freigabe des Eigenheims aus der Insolvenzmasse erwirken, und zwar dann, wenn der Verkaufserlös die bestehenden Schulden nicht wesentlich mindern würde. Die Entscheidung über eine solche Freigabe liegt beim Insolvenzverwalter.

Müssen Eigentümer bei Privatinsolvenz aus ihrer Immobilie ausziehen?

Kommt es zu einer Privatinsolvenz, heißt dies noch nicht, dass Schuldner ihre Immobilie sofort verlassen müssen. Es ist jedoch möglich beziehungsweise sehr wahrscheinlich, dass im Laufe eines solchen Verfahrens eine Veräußerung oder Zwangsversteigerung stattfindet. Betroffene sollten sich daher frühzeitig auf einen Umzug vorbereiten und mögliche Wohnalternativen prüfen. Eine professionelle Beratung kann helfen, die eigenen Rechte und Optionen im Verfahren besser zu verstehen.

Was geschieht mit vermieteten Immobilien während einer Privatinsolvenz?

Im Rahmen einer Privatinsolvenz unterliegen vermietete Immobilien oft einer Prüfung bezüglich ihrer Eignung zur Schuldentilgung. Da solche Objekte primär als Kapitalanlagen betrachtet werden und nicht lebensnotwendig sind, erfolgt in der Regel ein Verkauf. Eigentümer müssen daher mit dem Verlust ihrer Immobilie rechnen.

Wann wird ein Notverkauf unumgänglich?

Ein Notverkauf ist erforderlich, wenn die Kreditraten nicht mehr bedient werden können oder der Immobilienwert zur Schuldentilgung herangezogen werden muss. Der Insolvenzverwalter organisiert diesen Verkauf, und der Erlös wird zur Schuldendeckung verwendet. Dabei hat der Eigentümer in der Regel wenig Einfluss und muss oft mit einem Verkauf unter Marktwert rechnen, um die Gläubiger schnell zufriedenzustellen.

Fazit

Eine Privatinsolvenz stellt für Immobilieneigentümer häufig eine erhebliche Herausforderung dar. Ob ein Verkauf notwendig wird, entscheidet sich anhand des Immobilienwerts, ihrer Nutzung und den finanziellen Kapazitäten des Schuldners. Oft führen untragbare Kosten oder die Notwendigkeit zur Schuldendeckung zu einem unvermeidlichen Notverkauf.

Sind Sie Immobilieneigentümer, mit Fragen zur Privatinsolvenz? Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung. Wir beraten Sie gern.

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Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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