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01. Februar 2019

Verkaufsunterlagen: Energieausweis ist Pflicht

Egal, ob ein Haus verkauft oder eine Wohnung vermietet werden soll: Der Energieausweis ist Pflicht. Spätestens beim Besichtigungstermin muss er vorliegen. Fehlt er oder wird gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Folgendes gilt beim Energieausweis zu beachten.

Der Energieausweis ist quasi der Steckbrief des Energiestandards eines Hauses. Er zeigt an, wie viel Energie das Haus verbraucht. Damit es auch für Laien einfach und verständlich bleibt, gibt es die Energieeffizienzklassen. Klasse A+ zeigt einen sehr guten, sparsamen Verbrauchswert. Die unterste Klasse H dagegen bedeutet einen sehr hohen Energieverbrauch. Zusätzlich beinhaltet der Energieausweis auch allgemeine Daten zum Gebäude, wie das Baujahr des Hauses und die Art der Heizung, also beispielsweise Öl oder Gas.

Zu beachten ist, dass es zwei Arten von Energieausweisen gibt: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Um sich den Unterschied zu merken, hilft eine kleine Eselsbrücke: Der Bedarfsausweis bedarf einer Berechnung. Das heißt, ihm liegen keine Verbrauchswerte zu Grunde. Zum Beispiel bei Neubauprojekten trifft das zu. Hier muss schon während der Planung des Hauses der zukünftige Energieverbrauch mit einer komplexen Methode berechnet werden. In diese Berechnung fließen alle Faktoren ein, die die Immobilie betreffen, wie zum Beispiel die Dämmung der Außenwand, die Energieklassen der Fenster, die Heizungstechnik sowie Lage und Bauform des Gebäudes. Damit die Energiewerte von Gebäuden objektiv vergleichbar werden, ist die theoretische Grundlage der Berechnung immer gleich. Dennoch sind die Ergebnisse nur Näherungswerte. Denn Faktoren wie das eigene Heizverhalten oder der typische Energieverbrauch eines Haushalts können nicht mit in die Berechnung einbezogen werden.

Die realen Verbrauchswerte richten sich natürlich stets nach den individuellen Vorlieben der Mitglieder des Haushalts. Duschen einige Haushaltsmitglieder gern länger und fühlen sich nur bei gemütlichen 24 Grad Celsius wohl, so haben diese natürlich eine schlechtere Energiebilanz als jene, die es vielleicht gern frisch mögen und gerne auf dem Sofa mit einem dicken Pullover und zwei Decken sitzen. Der Verbrauchsausweis dagegen stellt den tatsächlichen Energieverbrauch eines Hauses dar. Denn hier wird der reale Verbrauch gemessen, indem die Zahlen der Heizung und der Warmwasserbereitung herangezogen werden. Meistens dienen die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre als Grundlage für die Berechnung.

Bei der Erstellung ist aber Vorsicht geboten. Bei günstigen Angeboten, zum Beispiel im Internet, ist die Qualität oft mangelhaft. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, lässt sich am besten von einem Experten beraten. Immobilienprofis wissen durch ihre langjährige Erfahrung, wer einen geeigneten Energieausweis erstellen kann. In der Regel sind das qualifizierte und zugelassene Fachleute wie Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister mit entsprechender Zusatzausbildung oder Energieberater. Hierbei sollte auf die Unabhängigkeit der Berater geachtet werden.

Haben Sie Fragen zum Energieausweis? Lassen Sie sich von unseren Experten beraten.

 

Foto: © ginasanders/Depositphotos.com